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No­vem­ber 2024 - Er­lö­schen der Bau­be­wil­li­gung im Zu­sam­men­hang mit be­reits rea­li­sier­ten Teil­bau­ten

November 2024 -  Erlöschen der Baubewilligung im Zusammenhang mit bereits realisierten Teilbauten

LGVE 7H 23 157


Was geschieht mit bereits realisierten Teilbauten bei Erlöschen der Baubewilligung?


In der Schweiz sind Baubewilligungen grundsätzlich befristet gültig. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums muss mit dem Bauvorhaben begonnen bzw. dieses beendet werden, ansonsten die Bewilligung verfällt. Die genaue Dauer und die Bedingungen können je nach Kanton variieren, da dies kantonal geregelt ist.


Das Kantonsgericht Luzern hatte sich jüngst mit der Thematik von bereits realisierten Teilbauten bei erlöschen einer Baubewilligung auseinanderzusetzen. Andreas Meier und Véronique Amrein haben den Entscheid des Kantonsgerichts (Entscheid Fallnr. 7H 23 157 vom 6. November 2023) in einem Weka-Beitrag für Sie zusammengefasst. Sie können den Artikel hier lesen.

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