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Ju­li 2025 - Was pas­siert, wenn ich ei­ne Sitz­platz­über­da­chung oh­ne Bau­be­wil­li­gung er­stel­le?

Juli 2025 - Was passiert, wenn ich eine Sitzplatzüberdachung ohne Baubewilligung erstelle?


Ich besitze ein Haus in Hochdorf. Letzen Herbst habe ich im Garten eine fest installierte Sitzplatzüberdachung bauen lassen. Erst im Nachhinein habe ich erfahren, dass dafür eine Baubewilligung notwendig gewesen wäre. Muss ich die Sitzplatzüberdachung nun entfernen oder gibt es eine andere Möglichkeit?


Gemäss Gesetz muss für ein bauliches Vorhaben eine entsprechende Baubewilligung eingeholt werden. Die Baubewilligung wird nur erteilt, wenn die diversen Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung erfüllt sind. Fehlt die Baubewilligung, so ist die Baute grundsätzlich unrechtmässig und muss im schlimmsten Fall beseitigt werden.


Voraussetzungen einer Baubewilligung

Erstens muss die Baute dem Zweck der Zone entsprechen, in welcher sie sich befindet. Es wird zwischen Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzone unterschieden. Ein Bürogebäude in der Schutzzone wäre beispielsweise unzulässig, in der Bauzone hingegen zulässig.

Zweitens muss die Baute genügend erschlossen sein. Konkret heisst das, dass zum einen eine hinreichende Zufahrt zur Baute bestehen und zum anderen alle notwendigen Leitungen für Wasser, Abwasser und Energie an die Baute heranführen müssen.

Drittens müssen gewisse Spezialregelungen wie Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Zu denken ist dabei an Immissionsbegrenzungen, Lärmvorschriften oder Vorschriften über den Gewässerschutz.


Nachträgliches Baubewilligungsverfahren

Sobald die Behörde Kenntnis von einer unrechtmässigen Baute hat, leitet sie ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren ein. Im Rahmen des nachträglichen Baubewilligungsverfahren wird geprüft, ob die Baute die vorgenannten drei Voraussetzungen für die Erteilung einer Baubewilligung erfüllt. Ist dies der Fall, so wäre es unverhältnismässig, wenn die Baute zurückgebaut werden müsste. In diesem Fall wird grundsätzlich eine nachträgliche Baubewilligung erteilt. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, kann der Grundeigentümer verpflichtet werden, die Baute zurückzubauen. Weigert sich der Grundeigentümer, kann die Behörde die Beseitigung der Baute selbst in Auftrag geben. In beiden Fällen trägt der Grundeigentümer die Kosten für die Beseitigungsarbeiten.


Kurzantwort

Wird eine Sitzplatzüberdachung ohne Baubewilligung erstellt, muss das nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchlaufen werden. Die Baubewilligung wird allerdings nur erteilt, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Im schlimmsten Fall muss die Überdachung zurückgebaut werden. Es empfiehlt sich daher, im Voraus eine Baubewilligung einzuholen.



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