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De­zem­ber 2025 - Rechts­wid­ri­ges Bau­en aus­ser­halb der Bau­zo­ne – un­se­re Rechts­an­wäl­tin An­ge­la Il­li ana­ly­siert für das News-Por­tal ‘Zen­tralp­lus’ ei­nen ak­tu­el­len Rechts­streit

Dezember 2025 - Rechtswidriges Bauen ausserhalb der Bauzone – unsere Rechtsanwältin Angela Illi analysiert für das News-Portal ‘Zentralplus’ einen aktuellen Rechtsstreit


Angela Illi, Rechtsanwältin unserer Kanzlei, setzte sich im Rahmen eines Artikels für ‘Zentralplus’ mit der Frage auseinander, unter welchen Bedingungen ein Hotel in der Landwirtschaftszone bestehen kann und inwiefern ein Ausbau dessen möglich ist.


Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein seit mindestens 1909 bestehendes Luzerner Hotel, welches in der Landwirtschaftszone steht. Das Hotel wurde ohne Baubewilligung ausgebaut, wovon die Behörden Kenntnis erhielten. Daraufhin wurde ein nachträgliches Baugesuch eingereicht. Das Baubewilligungsverfahren ist aktuell noch hängig.  


Da das Hotel vor Bestehen des im Jahr 1979 in Kraft getretenen Raumplanungsgesetzes (RPG) erstellt wurde – also zu einer Zeit, zu der kaum Regelungen darüber bestanden, wie und wo gebaut werden darf – geniesst es grundsätzlich Bestandesschutz. Da das Hotel in der Landwirtschaftszone liegt, bedürfen aber auch nur geringfügige Ausbauten oder Umnutzungen einer Baubewilligung und die bebaute Fläche darf um höchstens 30 % erweitert werden. Kann für den Ausbau des Hotels nachträglich keine Baubewilligung erteilt werden, müssen die Ausbauten vollumfänglich auf Kosten des Eigentümers bzw. der Eigentümerin zurückgebaut werden. Das Ergebnis des Baubewilligungsverfahrens bleibt im vorliegenden Fall abzuwarten.


Den Artikel von ‘Zentralplus’ können Sie hier nachlesen.


Haben Sie weitere Fragen zum Baurecht oder benötigen Sie Unterstützung in Ihren zivilrechtlichen Angelegenheiten, so steht Ihnen das Team der Kanzlei Bellevue gerne zur Verfügung.

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