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Sep­tem­ber 2023 – Par­la­ment will Miet­recht zu­gun­sten von Ei­gen­tü­mern an­pas­sen

September 2023 – Parlament will Mietrecht zugunsten von Eigentümern anpassen


Der Ständerat hat diese Woche zwei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) gutgeheissen. Die Schlussabstimmung am Ende der Herbstsession ist noch ausstehend. Hier die geplanten Änderungen in aller Kürze:


1.   Untermiete

Vermieterinnen und Vermieter sollen neu explizit ihre schriftlichen Zustimmungen zu Untervermietungen erteilen müssen. Auch wird ein ausserordentliches Kündigungsrecht für den Fall vorgesehen, dass der Mieter die Voraussetzungen der Untermiete nicht erfüllt.


Ist eine Untervermietung für länger als zwei Jahre geplant, so sollen Vermieter diese schon vorab verweigern können. Damit will man einerseits Airbnb-Untervermietungen eindämmen, andererseits sei die Untervermietung nur als übergangsweise Lösung bei kürzeren Abwesenheiten von Mietern gedacht gewesen. Langjährige Untervermietungen würden dem Sinn und Zweck einer Untervermietung entgegenstehen.


2.   Eigenbedarf bei Mietwohnungen

Die Voraussetzungen von Eigenbedarfskündigungen sollen erleichtert werden. So können Kündigungen von Mieträumlichkeiten nicht mehr nur bei einem "dringenden" Eigenbedarf, sondern bereits bei "einem bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf", geltend gemacht werden.


3.   Lockerung von Formvorschriften

Bei der Mitteilung einer Zinserhöhung, soll zukünftig eine auf mechanischen Weg nachgebildete Untereschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

Zudem soll die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, welche in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, auch ohne das amtliche Formular erfolgen können. Neu soll dafür die schriftliche Form genügen.


Haben Sie Fragen zum den Neuerungen im Mietrecht oder benötigen Sie Unterstützung in Ihren mietrechtlichen Angelegenheiten, so steht Ihnen das Team der Kanzlei Bellevue gerne zur Verfügung.

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