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No­vem­ber 2021 – Ab 1. No­vem­ber 2021 gilt: For­mu­lar­pflicht im Kan­ton Lu­zern bei Ab­schluss ei­nes Miet­ver­trags

November 2021 – Ab 1. November 2021 gilt: Formularpflicht im Kanton Luzern bei Abschluss eines Mietvertrags


Der Regierungsrat des Kantons Luzern reagiert auf die aktuell tiefe Leerwohnungsziffer. Neu müssen Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrags dem Mieter den vorherigen Mietzins bekannt geben.


Am 27. September 2021 wurde die Initiative "Fair von Anfang an – dank transparenter Vormiete" im Kanton Luzern mit einem knappen Ja angenommen. Für Vermieter bedeutet die Annahme der Initiative, dass sie verpflichtet sind, die Mieterschaft beim Abschluss eines Mietvertrags unaufgefordert - mittels eines amtlichen Formulars – über die Höhe der vom Vormieter gezahlten Miete zu informieren, solange die Leerwohnungsziffer bei 1.5 Prozent oder darunter liegt. Die aktuelle Leerwohnungsziffer beträgt gemäss Lustat (zentrale Statistikstelle des Kantons Luzern) per 1. Juni 2021 1,23 Prozent. Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat daher entschieden, dass per 1. November 2021 eine Formularpflicht gilt. Will der Vermieter einen höheren Mietzins verlangen, so muss er die Erhöhung zudem begründen.

Bei Fragen steht Ihnen das Kanzlei Bellevue-Team gerne zur Verfügung.




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