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Mai 2009 – Hun­de­ge­bell in der Nach­bar­woh­nung - was kön­nen wir tun?

Mai 2009 – Hundegebell in der Nachbarwohnung - was können wir tun?


Seit vielen Jahren wohnen wir in einem ruhigen Mehrfamilienhaus zur Miete. Nun sind in der Parterrewohnung Leute eingezogen, welche ihren Hund für sein Geschäft auf ihren Sitzplatz lassen. Es stinkt dermassen nach Urin, dass wir nicht mehr auf den Balkon können. Während dem Tag wird der Hund alleine gelassen, weshalb er dauernd bellt. Die letzten 5 Tage wurden wir jeden Morgen vor 7 Uhr wegen dem Hundegebell geweckt. Müssen wir uns das gefallen lassen?


Mit Abschluss eines Mietvertrages wurde Ihrem Nachbar das Recht eingeräumt, die Mietwohnung und den Sitzplatz zu gebrauchen. Der normale Gebrauch einer Mietwohnung umfasst in der Regel auch das Recht, Haustiere zu halten. Weil dies in Miethäusern immer wieder Anlass zu Diskussionen gibt, verbieten manche Vermieter im Mietvertrag die Haustierhaltung.



Rücksichtnahme


Auch wenn der Mietvertag die Tierhaltung erlaubt, so bestehen gewisse Schranken. Mit dem Gebrauch der Mietsache ist nämlich die Verpflichtung verbunden, auf die anderen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen (Art. 257f Abs. 2 des Obligationenrechts). Somit müssen Immissionen der Tierhaltung dann nicht toleriert werden, wenn diese über das normale Mass hinausgehen.



Toleranzgrenze?


Doch wann ist ein Hund zu laut, wann riecht ein Hund zu intensiv? Allgemein gültige Antworten auf diese Fragen gibt es nicht. Es kommt immer auf die konkreten Umstände an. So kann entscheidend sein, wann ein Hund bellt, wie gut die Wohnung isoliert ist und wieviele Tiere gehalten werden. Der Richter hat im Streitfall die Interessen des Tierhalters und der anderen Hausbewohnern nach objektiven Gesichtspunkten abzuwägen. Mir ist ein Urteil aus dem Kanton Thurgau bekannt, in welchem das Halten von mehr als zwei ausgewachsenen sowie einem Wurf junger Doggen als nachbarrechtswidrige übermässige Immission qualifiziert wird.



Miteinander reden


Friedliche Nachbarschaft setzt gegenseitige Rücksichtnahme voraus. Dies bedeutet in Ihrem Fall, dass der Nachbar Ihrem Bedürfnis nach Ruhe und Ordnung angemessen entgegen zu kommen hat, während Sie gewisse Unannehmlichkeiten der Haustierhaltung dulden. Suchen Sie mit Ihrem Nachbarn das Gespräch. Sollte dieses zu keinem Ergebnis führen, so kann die Verwaltung benachrichtigt werden. Ist die Beschwerde berechtigt und wiederholen sich die Vertragsverstösse, so kann die Verwaltung die Beseitigung der lästigen Auswirkungen der Heimtierhaltung verlangen. Eine Anzeige bei der Polizei wegen Verstoss gegen die ‘Verordnung über das Halten von Hunden‘ oder wegen Nachtruhestörung ist nach meinen Erfahrungen meist kontraproduktiv.



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