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Ju­ni 2023 – Der Re­fe­renz­zins­satz er­höht sich auf neu 1.5 %

Juni 2023 – Der Referenzzinssatz erhöht sich auf neu 1.5 %


Während den letzten Monaten war es bereits voraussehbar, dass sich der Referenzzinssatz erhöhen wird. Seit der letzten Anpassung des Referenzzinssatzes im März 2020 betrug der Referenzzinssatz 1.25%. Damit blieb er drei Jahre unverändert. Per 2. Juni 2023 beträgt der Referenzzinssatz neu 1.5 %.


1.   Was ist der Referenzzinssatz?


Der Referenzzinssatz entspricht der Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypotheken und wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) herausgegeben. Er beeinflusst die Mieten in der Schweiz und ist damit sowohl für Vermieter als auch für Mieter von Bedeutung.


2.   Was sind die Folgen für Vermieter und Mieter?


Bei Erhöhung des Referenzzinssatzes können Vermieter grundsätzlich die Miete anheben. Bei Hypothekarzinsen von weniger als 5 % sind sie pro 0.25 % Erhöhung berechtigt, den Mietzins um höchstens 3 % zu erhöhen. Dies können Vermieter jedoch nur tun, wenn der aktuelle Mietvertrag auf dem Referenzzinssatz von 1.25 % beruht. Wurde bei der letzten Senkung des Referenzzinssatzes keine Anpassung des Mietzinses vorgenommen, kann dieser bei der aktuellen Anpassung nicht erhöht werden. Unabhängig vom Referenzzinssatz können Vermieter einen Teuerungsausgleich im Umfang von 40 % auf die Mieter überwälzen. Auch hier kommt es darauf an, auf welcher Teuerungsrate der aktuelle Mietvertrag basiert. Üblicherweise wird dabei auf den Landesindex der Konsumentenpreise abgestellt.


3.   Wie werden Anpassungen des Mietzinses vorgenommen?


Anpassungen des Mietzinses, ob Erhöhungen oder Senkungen, sind grundsätzlich immer nur auf den nächstmöglichen Kündigungstermin möglich. Enthält der Mietvertrag darüber keine Regelung, gilt die gesetzliche Frist von 3 Monaten auf die ortsüblichen Kündigungstermine, welche je nach Wohnort unterschiedlich sein können (der Luzerner Muster-Mietvertrag sieht eine Kündigung auf Ende jeden Monats, ausser Dezember, vor). Vermieter müssen dafür ein amtlich genehmigtes Formular des Kantons benutzen.


Haben Sie weitere Fragen zum neuen Referenzzinssatz oder benötigen Sie Unterstützung in Ihren mietrechtlichen Angelegenheiten, so steht Ihnen das Team der Kanzlei Bellevue gerne zur Verfügung.

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