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Ju­ni 2010 – Abo-Fal­le im In­ter­net - wie re­agie­re ich rich­tig?

Juni 2010 – Abo-Falle im Internet - wie reagiere ich richtig?


Ich habe mich beim Surfen im Internet auf einer Seite mit Songtexten angemeldet. Nun habe ich per Mail eine Zahlungsaufforderung über EUR 96.-/Jahr und mittlerweile bereits die erste Mahnung erhalten, weil ich mit der Anmeldung angeblich einen Zweijahres-Vertrag abgeschlossen habe. Bin ich verpflichtet, diese Rechnung zu bezahlen? Wie kann ich mich wehren?


Dass Internetbenutzer nach der Anmeldung für ein vermeintlich kostenloses Angebot Rechnungen und Mahnungen zugesendet erhalten ist ein weitverbreitetes und immer wiederkehrendes Ärgernis. Die entsprechenden Angebote sind bewusst so gestaltet, dass die Kostenpflicht im Kleingedruckten versteckt und deshalb übersehen wird. Die anschliessenden Inkasso-Bemühungen werden zudem mit enormem Druck ausgeübt.



Ignorieren


Bei solchen Internet-Betrügereien handelt es sich um ein Massengeschäft, und die Anbieter verzichten in 99% der Fälle auf die Einleitung rechtlicher Schritte, weil der damit verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag ist. Deshalb können die entsprechenden Rechnungen, Mahnungen, Prozessandrohungen, Schreiben von Inkassobüros etc. ignoriert werden.



Anfechten


Wer ganz sicher gehen will, der kann den Vertrag mit einem eingeschriebenen Brief innert Jahresfrist anfechten: die Darstellung der Website und die Anmeldebedingungen seien irreführend und täuschend gewesen. Weiter verstosse das Angebot gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Deshalb werde der angeblich abgeschlossene Vertrag angefochten und die Rechnung nicht bezahlt; weitere Belästigungen seien zu unterlassen. Aus Beweisgründen ist eine Kopie des Anfechtungs-Schreibens aufzubewahren.



minderjährige Kinder


Ist die Anmeldung durch ein Kind erfolgt, so ist dem Anbieter mitzuteilen, dass der angeblich abgeschlossene Vertrag nicht genehmigt und vorsorglich - wie vorgenannt - angefochten werde.



präventive Massnahmen


Hinterfragen Sie im Internet Gratis-Angebote, bei welchen Sie persönliche Daten preisgeben müssen, und überfliegen sie die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Verwenden Sie für Gratis-Angebote eine separate Email-Adresse. Es gibt gar Computer-Programme, die vor betrügerischen Websites warnen. Mit einem kritisches Verhalten beim Surfen können die unangenehmen Mahn- und Drohschreiben zum Vornherein verhindert werden.



Kurzantwort


Wer im Internet in eine Abo-Falle getreten ist, braucht die Rechnung nicht zu bezahlen. Der Vertrag kann angefochten und weitere Schreiben ignoriert werden.
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