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Fe­bru­ar 2009 – Wie wei­ter, wenn der Woh­nungs­mie­ter nicht mehr be­zahlt?

Februar 2009 – Wie weiter, wenn der Wohnungsmieter nicht mehr bezahlt?


Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist mir meine Mieterin noch 6 Monatsmieten mit Nebenkosten im Betrage von Fr. 6‘900.-- schuldig. Die Mieterin hat die Mieten eines Tages einfach nicht mehr bezahlt. Sie beantwortete keine Telefonanrufe, öffnete die Wohnungstüre nicht und nahm keinen eingeschriebenen Brief entgegen. Erst durch Ausweisungsandrohung des Amtsgerichts hat sie Ende Dezember die Wohnung geräumt. Ich habe nun erfahren, dass diese Person einem anderen Vermieter wegen des gleichen Vorgehens auch mehrere tausend Franken schuldet. Soll ich Anzeige erstatten?


Für die meisten Mieter ist es selbstverständlich, dass sie als Gegenleistung zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung den vereinbarten Mietzins bezahlen. Bleiben die Mieten hingegen aus, so fallen beim Vermieter innert kurzer Zeit Forderungen von mehreren Tausend Franken an.



Vorsorgen


Als präventive Massnahme empfehlen wir den Vermietern, von den Mietinteressenten einen aktuellen Auszug aus dem Betreibungsregister zu verlangen. Weiter ist es heutzutage üblich, ein spezielles Mietzinskautions-Sparkonto zu errichten oder sich eine Bankgarantie aushändigen zu lassen.



Sofort handeln


Weiter sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter einem säumigen Mieter, der trotz Ansetzen einer Zahlungsfrist von mindestens 30 Tagen nicht bezahlt, innert kurzer Zeit, nämlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen kann. Verlässt der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht rechtzeitig, so ist beim Amtsgericht die Ausweisung zu beantragen. Die offenen Forderungen sind auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Strafanzeigen strafrechtlicher Hinsicht ist der Tatbestand des Betruges zu prüfen. Vorliegend hätte die Mieterin bereits bei Vertragsabschluss die Absicht haben müssen, die Mietzinse nicht zu bezahlen. Dies kann nur schwer bewiesen werden. Weiter wird, wer mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit die Vermögensschädigung hätte verhindern können, strafrechtlich nicht geschützt. Eine Strafanzeige würde deshalb meines Erachtens nicht zum erhofften Erfolg führen.


Kurzantwort


Um Mietzinsausfälle säumiger Mieter zu verhindern lohnt es sich, einen Auszug aus dem Betreibungsregister und eine Kaution zu verlangen. Bleiben die Mietzinse aus, so ist das Mietverhältnis schnellstmöglich zu beenden.

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